am Freitag, den siebten Tage im Monats Januar des Jahres Zweitausend

Werner verwendete inzwischen seine gesamte Konzentration auf die Unterdrückung des Zitterns seiner Hände, so daß es ihm nach einer Weile doch noch gelang seinen obersten Hemdknopf zu öffnen. Endlich spürte er wieder etwas Sauerstoff in seinen kollabierenden Lungen und konnte so den gerade abgerissenen Hemdknopf zusammen mit der wieder heftig zitternden Hand in seiner Sakkotasche recht unauffällig verschwinden lassen.
Der bärtige Kriminologe

konnte

jetzt **wohl sein selbstgefälliges Grinsen nicht mehr unterdrücken. Stolz präsentierte er seine Ermittlungserfolge:
Einweiteres Vorkommnis, das den Verdacht gegen Werner bestätigte, **war die vermutliche Fälschung eines Alibis gewesen. Die Kommilitonin Werners habe zunächst genau wie er ausgesagt, sie sei zur fraglichen Zeit mit ihm zusammen gesessen und habe angeregte Gespräche geführt. Eine genauere Überprüfung hatte dann aber ergeben, daß sie sich im Datum geirrt hatte. Durch den Fund von Kassenzetteln, einem Blick auf die Anwesenheitsliste einer ihrer Vorlesungen und nach Befragung von Luises Freunden konnte aber ihr tatsächlicher Tagesablauf rekonstruiert **werden, so daß sich das Alibi nicht bestätigen ließ. Während bei der Kommilitonin ein simpler Irrtum im Datum noch nachvollziehbar sei, könne man hiervon bei Werner nicht ausgehen. Als nächster Angehöriger, für den der Tod ein - in **welcher Form auch immer - einschneidendes Erlebnis gewesen sein dürfte, mußte er sich das Todesdatum in Einzelheiten im Gedächtnis haben. Werner habe sich vermutlich das schlechte Zeitgedächtnis seiner Zimmernachbarin zur Fälschung eines Alibis genutzt.