Geistesverwandtschaft | |||||
Außer dem Notar trauerte
Jeder hätte ihn auf dem Gewissen haben können
und allein schon dadurch hatte ihn jeder in gewissem Maße auf dem Gewissen
- freilich ohne dies selbst zu bemerken.
Denn es
der unter Mordverdacht stand und somit im Begriff
unfreiwillig diese Verfehlung seiner Verwandten zu büsen.
Bei Mord hörte nicht nur jede Freundschaft auf.
Selbst eine innige Geistesverwandtschaft zu dem Mörder mußte standhaft geleugnet
damit sich nicht offenbare,
daß sich auch eine solche Tat jeden Beliebigen zu ihrer Ausführung erwählen
wenn sie nur dringlich genug begangen