20 Jahrhunderte TOD


Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit des Menschen. Das Vermögen geht auf den Erben über (Erbfolge). Der Tod der Prozesspartei oder ihres gesetzlichen Vertreters im Zivilprozess führt zur Unterbrechung des Verfahrens; der Tod des Angeklagten (Beschuldigten) bewirkt die Beendigung des Strafverfahrens. Die bis in die Gegenwart reichende Vorstellung von der Unsterblichkeit der Seele im Gegensatz zur Sterblichkeit des Leibes geht v.a. auf Platon zurück. In seinem Dialog »Phaidon« definiert er den Tod als Befreiung der Seele vom Körper, dem »Grab der Seele«. Die der Aufklärung folgenden Strömungen kreisen um den Gedanken, dass der Körper zwar stirbt, Seele oder Geist des Individuums hingegenweiterleben. Diesen Dualismus versuchte die Existenzphilosophie zu überwinden mit der Annahme des Todes als eines absoluten Endes individuellen Lebens. Nach M. Heidegger rundet der Mensch mit dem Tod sein Dasein, das endlich ist, zum Ganzen. K. Jaspers zählte den Tod zu den Grenzsituationen, in denen ein Unbedingtes als Transzendenz erfahrbar wird, ähnlich im 19. Jahrhundert S. Kierkegaard. Die indische Philosophie versteht wie die spätantike Gnosis und die Anthroposophie den Tod als Durchgang zur Wiederverkörperung. Der Tod und seine »Bewältigung« nimmt in allen Religionen eine zentrale Stellung ein und wird in unterschiedlicher Weise theologisch beantwortet und, im Rahmen des Totenkults, rituell bewältigt. Zahlreiche Glaubensvorstellungen gehen von einer »Weiterexistenz« des Verstorbenen nach dem Tod aus, **wobei v.a. die Vorstellungen von einem ewigen Leben (Unsterblichkeit) und der Wiedergeburt große Bedeutung erlangt haben; Erstere in Judentum, Christentum und Islam, Letztere vorrangig in den indischen (Hinduismus, Buddhismus, Dschainismus) und den von ihnen beeinflussten neuen Religionen. Für die jüdische, christliche und islamische Theologie hebt der Tod für die im Glauben Verstorbenen die Gemeinschaft mit Gott nicht auf. Sie sind »bei Gott« (Himmel), während die wissentlich und willentlich im Unglauben Verstorbenen nach dem Tod endgültig in Gottesferne und -verlassenheit verharren (Hölle).