am Samstag, den 08. 01. 2000


Am frühen Nachmittag **wurde Werner von seinem Anwalt besucht, der sich gestern nach den Ausführungen des Bärtigen **wohl kurz vor einem Herzinfarkt stehend von Werner eine gewisse Bedenkzeit bezüglich desweiteren Vorgehens ausgebeten hatte. Immernoch mit hochrotem Kopf saß er jetzt jedenfalls vor Werner und schien beim Versuch, die rechten **Worte zu finden, zwar sichtlich bemüht, aber erfolglos zu sein: Die vom Bärtigen vorgelegten Beweise seien doch erstaunlich fundiert und stichhaltig, so daß Werner eigentlich garnichts anderes übrigbliebe, als ein umfassendes Geständnis abzulegen. Vielleicht sei es ja sogar möglich, die Gutachter von einer psychischen Zwangslage zu überzeugen, aus der heraus die Tat begangen **worden **war. Bei guter Führung könne man so eine relativ kurze Haftstrafe von nur vier bis fünf Jahren erringen. In jedem Falle müsse Werner aber verstehen, daß er als ein alter Freund seines Onkels nicht dazu in der Lage sei, dessen mutmaßlichen Mörder angemessen zu verteidigen. Er **werde dementsprechend sein Mandat niederlegen, wünsche Werner aber viel Glück.