am Samstag, den 08. 01. 2000

Werner **wurde schwindlig, so daß er seine Brille nicht mehr an ihrer Talfahrt auf dem Nasenrücken hinderte.
Als der Testamentsvollstrecker des Onkels habe er jetzt jedenfalls noch eine letzte Aufgabe zu erfüllen, nämlich die Aushändigung eines Briefes an Werner, den er nur im Falle seiner Verhaftung erhalten sollte.
Der Verteidiger schien den Blickkontakt zu Werner bewußt zu meiden und kramte aus seiner Aktentasche den ominösen Brief heraus, um ihn im Aufstehen vor Werner auf den Tisch gleiten zu lassen.
Von dem erneuten Schock gelähmt flüsterte Werner etwas von seinem Verständnis für die Mandatsniederlegung und Dank, **war aber in Wirklichkeit ganz und garnicht verständnisvoll oder gar dankbar.
Der Brief **war vorher von der Justizvollzugbehörde geöffnet **worden und dementsprechend hatte sich der Bärtige eine beglaubigte Kopie alsweiteres Beweisstück sichern

können.