Mord

Der Gefährlichkeit des Denkes wird heute nur noch in den Religionen Rechnung getragen: ihnen gilt zum Beispiel allein schon der Gedanke an einen Mord als unrecht.

Mord ist im deutschen Strafrecht im Gegensatz zum Totschlag die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die hinsichtlich Tatmotiv, Tatausführung oder Tatzweck durch besondere Merkmale qualifiziert ist, nämlich aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder anderen niedrigen Beweggründen, auf heimtückische, grausame Weise oder mit gemeingefährlichen Mitteln sowie zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat. Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft (§211 StGB). Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 1981 kann die Strafe entgegen dem Gesetzeswortlaut bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände auf 3 bis 15 Jahre gemildert **werden.

Werner würde sich also trotz des Urteils von 1981 vergebens nach einem Passus umschauen, der den Mord auch in seiner Eigenschaft als humanitären Akt würdigt. Nichts anderes wäre die Beseitigung des Alten gewesen.