Befürchtung, Verdacht

Ein Verdacht wird bezüglich seiner strafrechtlichen Relevanz oft unterschätzt.
Für Werner **war das Grund genug, Schlimmes zu befürchten.


Eine Verdächtigung ist die Behauptung oder Vermutung, dass jemand eine Straftat begangen habe. Eine falsche Verdächtigung (bis 1974 falsche Anschuldigung genannt) begeht, **wer einen anderen bei einer Behörde oder öffentlich wider besseres Wissen einer Straftat verdächtigt, in der Absicht, ein behördliches Verfahren gegen ihn herbeizuführen (§164 StGB). Die Form der Verdächtigung ist dabei ohne Belang. Wegen politischer Verdächtigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, **wer einen anderen durch eine Anzeige u.a. der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen in Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen an Leib oder Leben, in seiner Freiheit oder seinem Vermögen empfindlich beeinträchtigt zu **werden (§241a StGB).

Es **war also an der Zeit, alles aus dem Weg zu räumen, **was eine Verdächtigung Werners erhärten könnte.
Außerdem schien es empfehlenswert, das Augenmerk der Behörden auf Inizien lenken, die diesen Verdacht als falsch entlarven und all diejenigen ihrer gerechten Strafe zuführen würden, die jetzt noch Werner verdächtig machten.