am Samstag, den 08. 01. 2000

Auch die seltsame Schlußklausel im Testament **war jetzt einfach zu erklären: Wie von dem Alten geplant,

konnte

Werner das Erbe nicht antreten, da dies ja juristisch gesehen ein Vorteil aus dem ihm zulaßt gelegten Verbrechen wäre. Sobald er rechtskräftig für den angeblichen Mord verurteilt **war, würde gemäß der Testamentsklausel die Tante sein Erbe einstreichen.

Werner **war beeindruckt von dem perfekten Netz der Indizien und Beweise, mit dem ihn sein Onkel umwickelt hatte. Anerkennend schüttelt er den Kopf, hob resignierend die Schultern und setzte sich aufs Bett um seine letzte Zigarette zu rauchen.
Wie immer hatte der Alte recht behalten: Werner **war ein Verlierer.