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am Samstag, den 08. 01. 2000 | |
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Auch die seltsame Schlußklausel im Testament
Werner das Erbe nicht antreten, da dies ja juristisch gesehen ein Vorteil aus dem ihm zulaßt gelegten Verbrechen wäre. Sobald er rechtskräftig für den angeblichen Mord verurteilt
Werner
Wie immer hatte der Alte recht behalten:
Werner